Pflanzen-Bodenfilter-Kläranlagen 'System
BiCon' (PBK)
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(Die behördlichen und rechtlichen Angaben beziehen sich auf schweizerische Verhältnisse, gelten aber sinngemäss auch für Deutschland)
1. Was ist eine dezentrale Kleinkläranlage?
2. Wann kommt eine dezentrale Kleinkläranlage in
Frage?
3. Vorgehensweise: Baugesuch und Erstellung der
Kläranlage
4. Betreuung und Wartung der BiCon-Kläranlagen
5. Das Klärverfahren: mechanische Vorreinigung und
Rottebehälter
6. Das Klärverfahren: biologische
Hauptreinigungsstufe
1. Was ist eine dezentrale Kleinkläranlage?
Es sind die kleinen Kläranlagen, die das Abwasser einer einzigen
Liegenschaft oder eines Weilers reinigen. Als Kleinkläranlagen
(auch 'KLARA' genannt) gelten Anlagen für bis zu 1'000 Einwohner.
Die Reinigungsleistung auch dieser kleinen Kläranlagen unterliegt
strengen gesetzlichen Mindestanforderungen; Überschreitungen von
Grenzwerten werden geahndet. Es gibt verschiedene Klärverfahren,
die sich für KLARA's eignen. Grundsätzlich wird zwischen
'technischen' und 'naturnahen' Verfahren unterschieden. Naturnahe
Verfahren – wie z.B. das BiCon-System – kommen ohne grosse
'Technik' aus, sind unempfindlicher für Frachtschwankungen
(Ferienhäuser, Ausflugsrestaurants u.ä.) und verbrauchen weniger
Strom als technische Anlagen. Genehmigungsfähig sind nur
Verfahren, die als "Stand der Technik" von Bund und Kantonen
anerkannt sind. BiCon-Kläranlagen erfüllen alle diese
Anforderungen!
2. Wann kommt eine dezentrale Kleinkläranlage
in Frage?
Eine dezentrale Kleinkläranlage kommt in Frage, wenn der Anschluss
an die öffentliche Kanalisation nicht möglich oder
unverhältnismässig teuer ist. Denn nach Gewässerschutzgesetz
besteht für alle Liegenschaften Anschlusspflicht an die
öffentliche Kanalisation (bzw. ARA). Die 'Zumutbarkeitsgrenze' ist
kantonal unterschiedlich festgelegt und liegt in der Regel im
Bereich von gut Fr. 8'000.- pro bewohnbares Zimmer der
Liegenschaft. Liegen die Kosten für den Anschluss an die
öffentliche Kanalisation alles in allem über der
Zumutbarkeitsgrenze, kann der Bau einer BiCon-Kläranlage abgeklärt
werden.
Landwirtschaftsbetriebe mit ausreichend Fläche und Grossviehbestand (Rinder und/oder Schweine) sind von der Anschlusspflicht an die öffentliche Kanalisation entbunden. Hier empfiehlt sich eine BiCon-Schilfkläranlage, die das Abwasser des Wohnhauses reinigt. Dadurch reduziert sich das behördlich vorgeschriebene, minimale Stapelvolumen der Güllegrube (=Kostenersparnis!) und die unerwünschte Verdünnung der Viehgülle, weil nur noch Stallabwässer in die Grube fliessen.
Eine BiCon-Kläranlage empfiehlt sich aber auch für Gemeinden
mit Streusiedlungsbereichen! Für abseits gelegene Weiler mit bis
zu 1'000 Einwohnern kann eine eigene BiCon-Kläranlage günstiger
sein als der Anschluss an die nächstgelegene grosse ARA, weil
dadurch lange Kanalisationsleitungen und Pumpwerke entfallen und
die Kosten für Wartung und Unterhalt wesentlich geringer sind.
Wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall eine
BiCon-Schilfkläranlage genehmigungsfähig ist, nehmen Sie
unverbindlich Kontakt mit uns auf: Wir sind von den Kantonen
anerkannt, kennen die Rechtslage und beraten Sie gerne.
Zwei Beispiele von BiCon-Pflanzenkläranlagen:
3. Vorgehensweise: Baugesuch und Erstellung
der Kläranlage
Unser Ingenieurbüro, die BiCon AG, wirkt als Planer und
Koordinator (analog einem Architekten bei einem Hausumbau). Die
BiCon AG berät Sie, arbeitet das Abwassersanierungskonzept aus,
verfasst den Baugesuchantrag, wickelt das Baugenehmigungsverfahren
ab, zeichnet die Ausführungspläne, hilft bei der Suche nach einem
geeigneten Bauunternehmen, instruiert das Bauunternehmen, ist bei
der Auswahl der diversen Baumaterialien behilflich, macht die
Baubegleitung und sorgt für die bau- und gewässerschutzrechtliche
(End-)Abnahme der Kläranlage.
Die Kläranlage wird in der Regel im Team mit der Bauherrschaft, einem Bauunternehmen, Sanitär und Elektriker gebaut. Ein grosser Vorteil von BiCon-Kläranlagen ist auch der, dass sie in grossen Teilen von der Bauherrschaft selbst erstellt werden können, wenn sie über Geräte und Know-how verfügt (erhebliche Kostenersparnis!).
4. Betreuung und Wartung der BiCon-Kläranlagen
BiCon-Kläranlagen laufen vollautomatisch und brauchen nur wenig
Unterhalt. Der generelle Unterhalt kann auch von einem nicht
fachkundigen Betreiber (Besitzer) geleistet werden.
BiCon-Kläranlagen enthalten kaum Verschleiss- und keine
Spezialteile: Es gibt kein Ersatzteilproblem, und vieles können
Sie selbst machen, wenn Sie etwas handwerkliches Geschick haben
(spart Kosten).
Wir empfehlen unseren Kunden, mit uns einen Wartungs- resp.
Servicevertrag abzuschliessen (in den meisten Kantonen
vorgeschrieben). Diese Wartungs-Check ist sehr kostengünstig und
umfasst eine Funktions- und Zustandsüberprüfung der Kläranlage
sowie die Analyse des Ablaufwassers. Wir melden Ihnen allfällige
Mängel und wie sie zu beheben sind.
Glasklares gereinigtes Abwasser im gefüllten Ablaufschacht von BiCon-Schilfkläranlagen
BiCon ist sehr daran gelegen, dass die Anlagen auch langfristig
in gutem Zustand bleiben und einwandfrei funktionieren. Das
erreichen wir auch durch regelmässigen Kontakt mit unseren Kunden.
Und selbstverständlich stehen wir unseren Kunden jederzeit mit
Rat und Tat zur Seite.
5. Das Klärverfahren: mechanische Vorreinigung
und Rottebehälter
Am Anfang steht bei jeder Kläranlage die Feststoffabscheidung, die
Absonderung der festen Stoffe des Schmutzwassers. Diese erfolgt in
der Regel mittels eines Emscherbrunnens (2-stöckige Klärgrube)
oder eines Abwasserfaulraums (3-Kammergrube). Bei diesen beiden
Systemen werden die Feststoffe sedimentiert, so dass stinkender
Faulschlamm anfällt, der regelmässig und kostenpflichtig entsorgt
werden muss. Wir bauen seit 1992 eine Alternative, die als
'Rottebehälter' oder 'Rottegrube' bezeichnet wird.
Der Rottebehälter funktioniert in etwa wie ein Kaffeefilter, d.h. die Feststoffe werden abfiltriert. Das hat verschiedene entscheidende Vorteile. Im Rottebehälter wird kein Abwasser aufgestaut, es fliesst nur durch und kann daher auch nicht 'faulen'. In einem Rottebhälter stinkt es nicht, das Abwasser hat nur einen Kanalisationsgeruch. In einem Rottebehälter werden die Feststoffe auch nicht zu Faulschlamm, sondern sie werden zu geruchfreiem Humus verrottet, der wie Komposterde aussieht. Dieser 'Humus' kann einfach entnommen und landwirtschaftlich ausgebracht werden (keine Entsorgungsgebühren). Bei grossen Anlagen für ein ganzes Gemeindegebiet wird dem Rottebehälter noch ein Rechen vorgeschaltet.
Das von den Feststoffen befreite Abwasser wird in einem Schacht gesammelt und intervallweise auf den bepflanzten Bodenfilter (ein mit Schilf bepflanzter Sandfilter) gespült. Die Schwallbeschickung des Schilfbeetes erfolgt in aller Regel mittels einer Tauchpumpe. Ist kein Strom vorhanden, kann die Schwallbeschickung bei ausreichendem Gefälle hydromechanisch mit einem Kippkübelsystem erfolgen.
6. Das Klärverfahren: biologische
Hauptreinigungsstufe
Die Hauptreinigungsstufe ist der 'bepflanzte Bodenfilter'. Dieser
kann aus einer oder mehr Kammern bestehen. Unsere Anlagen sind in
der Regel 2-kammrig und weisen eine Rezirkulation auf: Das
gereinigte Abwasser wird teilweise rückgeführt, mit dem vom
Rottebehälter her zufliessenden Abwasser vermischt und wiederholt
über den Sandfilter gepumpt, um eine sehr gute und stablie
Reinigungsleistung zu erzielen..
Der Flächenbedarf der Bodenfilter liegt bei 4 m2 pro Einwohner (EGW), was behördlich vorgeschrieben ist. Ein Unterschreiten dieser Fläche führt mittelfristig zu Funktionsstörungen. Jeder Bodenfilter ist insgesamt rund 1.2 m tief und die Filterschicht ca. 70 cm mächtig. Muss Platz gespart werden, können die 'Kompartimente' auch übereinander gelegt werden, was zu fast doppelt so tiefen Bodenfiltern führt. Obwohl die Pflanzen einer Pflanzenkläranlage kaum zur Reinigung des Abwassers beitragen (die Reinigung geschieht vorwiegend durch Bodenmikroorganismen und geochemische Prozesse), sind sie für die Sandfilter und deren 'Biologie' von grosser Bedeutung (reine, d.h. unbepflanzte Sandfilter bedürfen einer intensiveren Pflege und Kontrolle).
Bepflanzt werden unsere Sandfilter meistens mit Schilf oder Rohrkolben; aber auch andere Sumpfpflanzen kommen in Frage. Das gereinigte Abwasser wird in einem Ablaufschacht gesammelt und von dort einem Vorfluter oder einer Versickerung zugeleitet. Als Variante kann hier auch noch ein Teich dazwischengeschaltet werden, was einer weitergehenden Reinigung dienlich ist (Schönungsteich).
Die Bodenfilter müssen eine absolut horizontale Oberfläche haben. Das ist bei grösseren Anlagen in abschüssigem Gelände oft nur durch Terrassierung zu erreichen. Die Form der Filter kann an die Gegebenheiten angepasst und die benötigte Gesamtfläche durch Parallelschalten mehrerer kleiner Filter erreicht werden. Unsere Pflanzen-Bodenfilter-Kläranlagen (PBK) laufen im Winter auch während längerer Frostperioden absolut einwandfrei. Soll die PBK wesentlich über 1000 m ü.M. erstellt werden, müssen besondere Vorkehrungen gegen das Einfrieren (vor allem der Beschickungsleitungen) getroffen werden. Die Reinigungsleistung unserer Anlagen steht in nichts jenen 'technischer' Systeme nach, im Gegenteil. Unsere Anlagen erfüllen mehr als das, was vom Gesetzgeber gefordert wird: Auch der Phosphor wird teilweise festgelegt und das Nitrat weitgehend denitrifiziert. Unsere Anlagen sind daher bis zu einigen hundert EGWs problemlos genehmigungsfähig und werden vom Schweizerischen Verband der Abwasserfachleute (VSA) und den Gewässerschutzämtern aller Kantone vorbehaltlos akzeptiert.